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BeitragVerfasst: 14.10.2006, 10:40 
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Seit 7 Wochen liegt unser Protest zu den Urteilen im Fall Baumgarten-Vertigo - BSV 23 beim WFV. Nun wirde der Termin der Verhandlung mit 23.10. festgesetzt. Unverständlich!!!! Bis zu diesem Termin hat christian Nimmervoll bereits 7 Spiele seiner Sperre "abgesessen". Für eine Schiedsrichterbeleidigung, auf die unsere Argumentation zielt, eindeutig zuviel. Also wird zumindest eine Schiedsrichterbedrohung herhalten müssen, um diese 7 Spiele zu rechtfertigen.
Ich habe an den WFV-Präsidenten, den ich aus früheren Funktionärszeiten kenne, einen Brief geschrieben, den ich hier gerne veröffentliche. Nicht deshalb, weil ich glaube, dass er etwas bewegt, sondern als Beweis, dass wir nicht schlafen:

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich habe nun auch bereits das 60. Lebensjahr überschritten, musste aus diesem Grund als Schiedsrichter im Bereich Kampfmannschaften aufhören und habe sozusagen "auf meine alten Tage" wiederum, diesmal eine kleine, Funktion bei einem Verein übernommen. Ich bin Schriftführer beim Verein Baumgarten-Vertigo in der 2. Klasse A.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf einen akuten Fall hinzuweisen, bei dem ich die Vorgangsweise des WFV wirklich nicht begreifen kann und hier am liebsten "alte Zeiten" heraufbeschwören möchte, wo solche Zeitspannen zwischen einer Strafa-Verurteilung und der Protestbehandlung durch das dafür zuständige Komitée eigentlich schon undenkbar waren. Zumindest wäre damals ich in meiner besten Funktionärszeit bis an die Decke Ihres Büros gesprungen, wofür mir heute die Fitness fehlt.

Zum konkreten Fall. In der 1.(!!!!) Meisterschaftsrunde wurde ein Spieler von Baumgarten-Vertigo ausgeschlossen und vom Strafa für 13 Spiele u.a. wegen Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter gesperrt, zusätzlich wurde der Verein wegen "Mangelhafter Vorsorge für ein Wettspiel" (sinngemäß) verurteilt. Das geschah praktisch ohne Anhörung, da der uns damals vertretende Funktionär (Obmann Ing. Walther Mann) von den Vorwürfen völlig überrascht wurde und eigentlich sprachlos war (was Sie von mir sicher nicht gewohnt waren). Auch dachte er, dass das Verfahren bei solch schweren Vorwürfen zur Ladung von Zeugen etc. vertagt würde, wie das im Reichsbund - woher Obmann wie auch Spieler kamen - eigentlich logisch war. Die Beibringung von Zeugen bzw. die Einvernahme des beschuldigten Spielers wie auch unseres Ordnerdienstes schien uns damals nicht notwendig, da wir von einer Schiedsrichterbeleidigung ausgingen und von Vorwürfen gegen den Ordnerdienst überhaupt nicht informiert waren. Wir haben sofort gegen das Urteil Protest erhoben, argumentiert, Zeugen genannt, die dabei waren und bezeugen können, dass der Spieler den Schiedsrichter nicht angegriffen hat etc. Kurzum - wir stellen eine Schiedsrichterbeleidigung außer Streit, bestreiten aber vehement eine Bedrohung bzw. Tätlichkeit. Für eine Schiedsrichterbeleidigung gibt es - bei einem nicht einschlägig vorbestraften Spieler wie diesen - Sperren von 2 bis maximal 4 Pflichtspielen.
Wir haben nun die 7. Meisterschaftsrunde gespielt, heute wurde uns mitgeteilt, dass die Sitzung zur Behandlung unseres Protestes für 23.10. (!!!!!!) angesetzt ist, also nach der 9. Meisterschaftsrunde!!!!!!!

Werter Herr Präsident, das kann aber nicht wahr sein. Das ist praktisch eine Vorverurteilung ohne Anhörung, denn der Spieler kann ja gar nicht mehr wegen (einer normalen) Schiedsrichterbeleidigung verurteilt werden, das reicht ja im Normalfall für keine 8 Spiele. Also liegt für mich der Schluß nahe, dass dann ohne das Eingehen auf Argumente zumindest eine Bedrohung herhalten muss, damit eine derartige Anzahl an Pflichtspielen gerechtfertigt ist.
Bitte, das kann nicht sein, das darf nicht sein!!!!

Lassen Sie sich bitte diesen Fall vorlegen und machen Sie sich selbst ein Bild. Wir verbinden mit der Bezahlung der nicht unerheblichen Protestgebühr schon die Annahme, dass der Protest ernsthaft behandelt wird und nicht zu einer Spaßveranstaltung wird, bei der das Urteil schon vorher fest steht und der Zeitpunkt der Verhandlung demnach bis zur 13. Runde hinausgedehnt werden kann. In diesem Fall hätten wir nämlich nicht zu protestieren brauchen.

Ich vertraue auch in diesem Fall auf Ihre Fairness und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Anton Cupak


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Verfasst: 14.10.2006, 10:40 


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BeitragVerfasst: 26.10.2006, 05:36 
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Die Berufungsverhandlung fand nun am 23.10. statt. Nach 3 Stunden Dauer wurde folgende Entscheidung getroffen:

Die Spielsperre des Spielers Christian Nimmervoll wurde von 13 Spielen auf 8 Spiele reduziert. Er ist daher ab dem Hetzendorf/Janecka - Spiel wieder für Meisterschaftsspiele spielberechtigt.

Die Geldstrafe wegen Versagens des Ordnerdienstes wurde von € 150.- auf € 100.- reduziert. Begründung: Der Ordnerdienst hat Sorge zu tragen, dass ein des Feldes verwiesener Spieler unverzüglich sowohl das Spielfeld, die Ersatzbank und auch den Zuschauerraum verlässt, sich also sofort in das Kabinengebäude begibt. Das ist in diesem Fall nicht geschehen.

Die Protestgebühr von € 100.- wird zu 50 % gutgeschrieben.

Soweit das Urteil, das ich hier nicht kommentieren möchte.


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